Die EU-Klima- und Ressourcenschutzziele schlagen sich auch in der deutschen Umweltgesetzgebung nieder. Im Sinne der gesteigerten Produktverantwortung gelten seit dem 1. Januar 2022 für den stationären Einzelhandel wie auch den Online-Handel weitere Handlungspflichten. In einer gemeinsamen Online-Veranstaltung am 23. Februar 2022 informieren die IHK Hamburg und die Klimaschutzoffensive des Handels zu neu geregelten Rücknahmepflichten bspw. für Elektroaltgeräte.
Gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland informiert Sie die IHK Hamburg über die neu geregelten Rücknahmepflichten und laden Sie herzlich ein zu dem Update Abfallrecht im Einzelhandel am Mittwoch, dem 23. Februar 2022, online via MS-TEAMS.
Welche Melde- und Lizensierungspflichten und -fristen sowie Rücknahmeanforderungen aus dem novellierten Verpackungsgesetz resultieren erläutert Herr Oliver Friedrichs (take-e-way GmbH, Hamburg) anhand von Praxisbeispielen.
Wer muss welche Elektroaltgeräte oder Batterien zurücknehmen? Welche Rückgaberechte haben Verbraucher? Diesen Fragen widmet sich Herr Lars Reimann (Handelsverband Deutschland, Berlin) in einem zweiten Themenbereich.
Nach den Fachvorträgen haben Sie die Gelegenheit, konkrete Fragen zu den aktuellen Melde- und Rücknahmepflichten zu stellen. Die IHK Hamburg sowie die Klimaschutzoffensive des Handels freuen sich auf Ihr Kommen und einen produktiven Austausch!
Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich bis zum 22. Februar 2022 an.
Anmeldung zu Veranstaltung der Handelskammer Hamburg (hk24.de)
Sprecher:
Oliver Friedrichs
take-e-way GmbH, Hamburg
Lars Reimann
Handelsverband Deutschland, Berlin
Standort:
Online Seminar via MS-TEAMS
Deadline:
22.02.2022 - 18:00
Anmeldung verfügbar ab:
16.02.2022 - 14:00
Zeitraum:
Start: 23.02.2022 - 09:00
Ende: 23.02.2022 - 10:00
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