Seit dem 01.09.2021 gelten für Lichtquellen EU-weit einheitliche Kennzeichnungspflichten und es gibt ein neues EU-Energielabel. Die Übergangsfrist ist jetzt zum 01.03.2023 abgelaufen, sodass ab diesem Monat nur noch die Verwendung der neuen Energielabel für Leuchtmittel und Leuchten zulässig ist.
(Zur Rechtsentwicklung, vgl. Infobrief 9-10/2021.)
Quellen:
- Quelle(n) verfügbar im Online-Angebot der Wettbewerbszentrale