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Internationales Wettbewerbsrecht

Rechtsentwicklung; Kennzeichnungspflichten — Neue EU-Energielabel für Beleuchtung seit 01.03.2023 verbindlich

Seit dem 01.09.2021 gelten für Lichtquellen EU-weit einheitliche Kennzeichnungspflichten und es gibt ein neues EU-Energielabel. Die Übergangsfrist ist jetzt zum 01.03.2023 abgelaufen, sodass ab diesem Monat nur noch die Verwendung der neuen Energielabel für Leuchtmittel und Leuchten zulässig ist.

(Zur Rechtsentwicklung, vgl. Infobrief 9-10/2021.)

Quellen:

-    Quelle(n) verfügbar im Online-Angebot der Wettbe­werbszentrale

 

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