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Beschluss der MPK am 16. Februar 2022

Fast alle Corona-Regeln werden in den kommenden Wochen zurückgenommen. Das sind die Beschlüsse von Bund und Ländern.

Wir möchten Sie zusammengefasst über die heutigen, wesentlichen Beschlüsse, die einen „Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung“ vorsehen, informieren:

1. In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit mehr Teilnehmenden möglich. Hierzu gehört auch folgendes für den Einzelhandel:

„Sofern nicht bereits vorgesehen oder umgesetzt, entfällt im Einzelhandel die bisher häufig geltende Beschränkung des Zugangs. Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen jedenfalls medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.“

2. In einem zweiten Schritt wird ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).

3. In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 entfallen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen.

Um einen sogenannten Basisschutz zu gewährleisten, wurde folgende Regelung aufgenommen:

„Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bedarf. Aus Sicht der Länder zählen hierzu insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus. Diese Möglichkeiten sind auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen notwendig. Darüber hinaus müssen aus Sicht der Länder für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen) auch weiterhin bereichsspezifische Schutzmaßnahmen möglich sein, um besonders gefährdete Personen auch wirksam zu schützen. Die Länder bitten den Deutschen Bundestag, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass sie entsprechende Maßnahmen ergreifen können. Sie nehmen zur Kenntnis, dass derzeit ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren im Bund vorbereitet wird. Es soll rechtzeitig vor dem 20. März 2022 zum Abschluss kommen und auch eine Regelung zu ergänzenden Schutzmaßnahmen für den Fall eines lokalen Ausbruchsgeschehens in einzelnen Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten zu enthalten, bei denen eine Überlastung der lokalen Kapazitäten des Gesundheitssystems droht. Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern und weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sein, wird die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen.“

Darüber hinaus haben sich die Regierungschefs auch für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen:

„Vor diesem Hintergrund bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.“

Zudem enthält die Vorlage eine klare Aussage zur Verlängerung der Wirtschaftshilfen:

Die Länder begrüßen den Beschluss der Bundesregierung zur Verlängerung der Bezugsdauer und Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes. So wird den seit Beginn der COVID-19-Pandemie von Arbeitsausfall betroffenen Betrieben auch nach dem 31. März weiter die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld ermöglicht. Auch die Überbrückungshilfe IV als zentrales Corona-Hilfsinstrument wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert.“

Wir werden jetzt die weiteren Beratungen zu einer bundesgesetzlichen Regelung für den sogen. Basisschutz weiter verfolgen und uns insbesondere dafür einsetzen, dass nicht wirksame und unverhältnismäßige Maßnahmen, wie die 2G/3G-Zugangsbeschränkungen dauerhaft gestrichen werden und es keine Unterscheidung mehr zwischen täglichem Bedarf und nicht-täglichen Bedarf gibt, so dass unsere Branche nicht nochmals derart unverhältnismäßig getroffen wird.

Handels- und Dienstleistungsverband Osnabrück-Emsland e.V.

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