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Kaufrecht

Kaufrecht im Überblick

Änderungen im Kaufgewährleistungsrecht durch die EU-Warenkaufrichtlinie und das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen.

Ab dem 01.01.2022 ist die neue EU-Warenkaufrichtlinie (Richtlinie (EU)2019/771) anwendbar, die die bisher geltende EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie ablöst. Die Regelungen sind in Deutschland durch das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Inhalten und anderer Aspekte des Kaufvertrags (BGBl. I 2021, S 2132 ff. vom 30.06.2021) umgesetzt worden. Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie weitgehend „eins zu eins“ in deutsches Recht umgesetzt und insbesondere auf Verlängerung der Gewährleistungsfrist verzichtet. Hierfür hatte der HDE im Gesetzgebungsverfahren intensiv geworben. Durch die neuen Regelungen ändern sich gleichwohl viele Vorschriften im Gewähr-leistungsrecht für den Verbrauchsgüterkauf, die Einzelhändler ab dem 01.01.2022 unbedingt beachten sollten.  

Das vorliegende Merkblatt soll einen Überblick über die Neuerungen geben, die im Kaufrecht durch die Warenkaufrichtlinie und das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen zum 01.01.2022 in Kraft treten. Es beinhaltet keine umfassende Darstellung des gesamten Kaufgewähr-leistungsrechts.

 

Als HDV-Mitglied haben Sie Zugriff auf unser detailliertes Merkblatt „Gewährleistungsrecht“, das Ihnen im Servicebereich zum Download bereitsteht.

Informationen & Formulare

Merkblatt Warenkauf, Stand September 2021

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