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Abmahnung

Abmahnungen im Überblick

  • Abmahnungen sind relevant vor wirksamen Kündigungen
  • Abmahnungen zeigen Arbeitnehmern Fehlverhalten auf
  • Abmahnungen sind Aufrufe zur Verhaltensänderung

Die Abmahnung ist in Arbeitsverhältnissen, die in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) fallen, regelmäßig Voraussetzung einer wirksamen Kündigung wegen eines arbeitsvertraglichen Fehlverhaltens. Sie soll dem Arbeitnehmer Gelegenheit geben, sein Verhalten zu ändern, bevor sein Arbeitsverhältnis beendet wird. Eine Abmahnung muss daher mit der gleichen Sorgfalt vorbereitet und erteilt werden, wie die Kündigung selbst.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung?

Die Abmahnung ist das Rügen eines arbeitsvertraglichen Fehlverhaltens, verbunden mit der Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen für den Wiederholungsfall. Sie hat eine Dokumentations-, Hinweis- und Warnfunktion.

Einer Ermahnung fehlt die Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft. Darum kann eine spätere Kündigung nicht durch eine Ermahnung gestützt werden.

 

Muss ich vor jeder verhaltensbedingten Kündigung zunächst abmahnen?

Abmahnungen sind nur dann entbehrlich, wenn sie kein geeignetes Mittel zum Abstellen des Verstoßes darstellen. Eine solche Ausnahme besteht zum Beispiel dann, wenn ein besonders schwerer Pflichtenverstoß, der das Vertrauensverhältnis für den Arbeitgeber unzumutbar zerstört, gegeben ist, der auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Dies kann beispielsweise zutreffen bei Straftaten zulasten des Arbeitgebers oder vorsätzlicher Körperverletzung gegenüber dem Arbeitgeber, Mitarbeitern oder Kollegen.

 

Kann ich nach einer Abmahnung wegen desselben Pflichtenverstoßes kündigen?

Aufgrund des abgemahnten Verhaltens kann nicht mehr gekündigt werden. Das kann erst nach einem erneuten, gleichartigen Pflichtenverstoß erfolgen. Wie viele Abmahnungen vor einer Kündigung notwendig sind, ist in jedem Einzelfall individuell zu beurteilen.

 

Als HDV-Mitglied haben Sie Zugriff auf unser Merkblatt „Abmahnung“, welches Sie im Servicebereich herunterladen können.

Informationen & Formulare

Abmahnung Merkblatt

Stand November 2019

170 KB pdf

Abmahnung Mustertext

17 KB pdf

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